KLAUS FISSENEWERT

DIPLOM-KAUFMANN.STEUERBERATER

GÜTERSLOH

* Steuerberatung

* Mediator

* Betriebswirtschaftliche Beratung

* Finanzbuchhaltung

* Lohnbuchhaltung


        

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UNSERE LEISTUNGEN

Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Eine vorausschauende Steuerberatung ist die Grundvoraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Entwicklung.

Individuell auf Sie zugeschnitten, bieten wir Ihnen das gesamte Dienstleistungsspektrum:


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Rechnungswesen


Jahresabschlüsse


Lohn- und Gehaltsabrechnungen


Steuererklärungen / Anmeldungen


Existenzgründungsberatung


Vertretung und Beratung in Steuersachen


Vertretung vor Finanzämtern


Der Steuerberater kann mit der Einrichtung der Lohnbuchführung beauftragt werden. Hierzu zählen:


- die Sammlung der Arbeitnehmerunterlagen

- die Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten

- die Erarbeitung und Eingabe der Mandantenstamm-daten

- die Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten.


Übernimmt der Steuerberater die komplette Lohnbuchführung, hat er die folgenden Aufgaben:


- Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, z.B.

- Bruttolöhne

- Vermögenswirksame Leistungen

- Sachbezüge (z.B. private Kfz-Nutzung)

- Lohnsteuermerkmale

- Sozialversicherungsmerkmale

- Sonstige Einbehaltungen

- Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe

- Anfertigung aller Zahlungsverkehrsträger für Arbeitnehmer


Sozialversicherungsträger und Finanzämter



- Berechnung der Bezüge für Arbeitszeiten /

 Kurzarbeiterzeiten, Urlaubsgelder / Weihnachtsgelder /

- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

- Anträge an Behörden auf Gewährung von   Lohnzuschüssen

- Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die   Berufsgenossenschaft

- Erstellung von Buchungslisten, Lohnartenlisten,   Kostenstellenlisten,

 Kostenträgerlisten, Einarbeitung pfändbarer Beträge .



Lohn+Gehaltsabrechnung/Personalwesen

- Anträge an Krankenkassen nach dem   Lohnfortzahlungsgesetz

- Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte

- Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des   Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden   Verdienstbescheinigungen

- Beratung und Teilnahme bei Lohnsteueraußenprüfungen,

 Sozialversicherungsprüfungen oder Prüfungen durch das   Arbeitsamt

- Beratung zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

 (400-Euro-Jobs)